Verpackungsrichtlinie
MULAG hat sich zum Ziel gesetzt Mehrwegverpackungen einzusetzen. Daher fordern wir von unseren Partnern grundsätzlich den Einsatz von Mehrwegverpackungen. Wo dies nicht wirtschaftlich darstellbar ist, müssen wir auf Einwegpackmittel ausweichen. Diese müssen recyclingfähig und ohne Aufwand zu entsorgen sein.
Einweg-Verpackungen
Einwegverpackungen sind für den einmaligen Gebrauch bestimmt. Nach Gebrauch werden sie der stofflichen Verwertung zugeführt. Dabei ist darauf zu achten, dass die Verpackungen aus wiederverwertbaren Packstoffen bestehen. Füll- und Polstermaterialien (Styropor, Plastik, Folienverpackungen, Ölpapier, etc.) dürfen nicht verwendet werden, bzw. sind in Abstimmung mit der Teilequalität auf ein Minimum zu reduzieren. Bei ökonomischer und qualitativer Gleichbewertung von Einweg- und Mehrwegverpackung ist letztere aus ökologischen Gründen vorzuziehen.
Mehrweg-Verpackungen
Mehrwegverpackungen sind hochwertige Arbeitsmittel, die den unterschiedlichsten Anforderungen einer durchgängigen Logistikkette Rechnung tragen müssen. Entsprechend sind diese schonend zu behandeln und dürfen nicht zweckentfremdet eingesetzt werden, um eine möglichst hohe Lebenserwartung zu gewährleisten.
Prinzipiell gilt:
Poolfähige Mehrwegverpackungen (Euro-Palette, Gitterbox, etc.) sind nicht-poolfähigen Mehrwegverpackungen vorzuziehen.
Sowohl Paletten als auch Gitterboxen müssen in einwandfreiem Zustand sein. Bei Beschädigungen oder anderweitigen Abweichungen bzgl. der EPAL-Tauschkriterien verweigert MULAG die Annahme der Ware. Daraus resultierende Folgen (Umpacken, Rücksendung, Ersatz, Produktionsstörungen, etc.) und damit verbundene Kosten liegen in der Verantwortung des Lieferanten.